Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38477
OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12 (https://dejure.org/2012,38477)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.11.2012 - 2 EO 472/12 (https://dejure.org/2012,38477)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. November 2012 - 2 EO 472/12 (https://dejure.org/2012,38477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anordnungsgrundes gem. § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. Verhinderung der vorläufigen Besetzung eines Dienstpostens; Erlangen eines beurteilungsrelevanten und auswahlrelevanten Erfahrungsvorsprungs für einen ...

  • Justiz Thüringen

    § 123 Abs 1 S 1 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen kommissarische Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Bestehen eines Anordnungsgrundes gem. § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. Verhinderung der vorläufigen Besetzung eines Dienstpostens; Erlangen eines beurteilungsrelevanten und auswahlrelevanten Erfahrungsvorsprungs für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 739
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - ZBR 2009, 411; Beschluss vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2/10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 und Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102), auf die das Verwaltungsgericht zutreffend verwiesen und der sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12), besteht ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, wenn auf dem Dienstposten ein Erfahrungsvorsprung erlangt werden kann, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu Gunsten des Dienstposteninhabers zu berücksichtigen wäre.

    Die von der Ministerin am 1. März 2012 gebilligte Leitungsvorlage ist nach dem maßgeblichen objektiven Erklärungsinhalt (§ 133 BGB analog) dahin zu verstehen, dass das Auswahlverfahren fortgesetzt und eine neue Auswahlentscheidung getroffen werden soll (vgl. zu den Gestaltungsmöglichkeiten nach Erlass einer einstweiligen Anordnung: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - a. a. O.).

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12
    Es besteht ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, wenn auf dem Dienstposten ein Erfahrungsvorsprung erlangt werden kann, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu Gunsten des Dienstposteninhabers zu berücksichtigen wäre (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - ZBR 2009, 411; Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71 und Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - ZBR 2009, 411; Beschluss vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2/10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 und Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102), auf die das Verwaltungsgericht zutreffend verwiesen und der sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12), besteht ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, wenn auf dem Dienstposten ein Erfahrungsvorsprung erlangt werden kann, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu Gunsten des Dienstposteninhabers zu berücksichtigen wäre.

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12
    Es besteht ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, wenn auf dem Dienstposten ein Erfahrungsvorsprung erlangt werden kann, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu Gunsten des Dienstposteninhabers zu berücksichtigen wäre (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - ZBR 2009, 411; Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71 und Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - ZBR 2009, 411; Beschluss vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2/10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 und Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102), auf die das Verwaltungsgericht zutreffend verwiesen und der sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12), besteht ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, wenn auf dem Dienstposten ein Erfahrungsvorsprung erlangt werden kann, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu Gunsten des Dienstposteninhabers zu berücksichtigen wäre.

  • OVG Thüringen, 20.07.2012 - 2 EO 361/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12
    Es besteht ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, wenn auf dem Dienstposten ein Erfahrungsvorsprung erlangt werden kann, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu Gunsten des Dienstposteninhabers zu berücksichtigen wäre (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - ZBR 2009, 411; Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71 und Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - ZBR 2009, 411; Beschluss vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2/10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 und Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102), auf die das Verwaltungsgericht zutreffend verwiesen und der sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12), besteht ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, wenn auf dem Dienstposten ein Erfahrungsvorsprung erlangt werden kann, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu Gunsten des Dienstposteninhabers zu berücksichtigen wäre.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12
    Er hat gegenüber dem Beigeladenen zwei aufeinanderfolgende Umsetzungen (vgl. zum Rechtscharakter einer Dienstpostenübertragung: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144) vorgenommen, die ihrem Wesen nach voneinander zu unterscheiden sind.
  • OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11

    Konkurrentenstreitigkeit - vorläufige Untersagung der Besetzung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12
    Nichts anderes gilt für den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2012 im darauf folgenden Beschwerdeverfahren Az. 2 EO 293/11.
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 3 CE 10.1605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch ist grundsätzlich vorrangig zu beachten; nur bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sind Eingriffe in diesen Anspruch hinzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 3 CE 10.1605 - Juris).
  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Ein Erfahrungsvorsprung ist anzunehmen, wenn die Verwendung auf dem Dienstposten mehr als sechs Monate dauern wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. November 2012 - 2 EO 472/12 - Juris m. w. N. und vom 24. April 2014 - 2 EO 269/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2/10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Februar 2013 - 6 B 1369/12 - und Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 B 347/13 - jeweils Juris).
  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 2 EO 880/16

    Entfallen des Anordnungsgrund bei Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten;

    wahrgenommenen Dienstposten unter Berücksichtigung der sich aus dem abstraktfunktionellen Amt ergebenden Anforderungen beziehen müssen, können die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen nicht ausgeblendet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - Juris, Rn. 4; Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - Juris, Rn. 17; Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - Abdruck S. 4 f.; Beschluss vom 27. November 2012 - 2 EO 472/12 - Abdruck S. 4 f.).
  • OVG Thüringen, 18.04.2018 - 2 EO 152/18

    Untersagung der Besetzung einer Vertretungsprofessur im verwaltungsgerichtlichen

    Da sich dienstliche Beurteilungen - als Grundlage einer neuen Auswahlentscheidung - auf den tatsächlich wahrgenommenen Dienstposten unter Berücksichtigung der sich aus dem abstrakt-funktionellen Amt ergebenden Anforderungen beziehen und den gesamten Beurteilungszeitraum erfassen müssen, müssen grundsätzlich die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen in die Beurteilung einbezogen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 - Juris, Rn. 4; vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 - Juris, Rn. 17; vom 11. Oktober 2016 - 1 WDS-VR 3.16 - Juris, Rn. 16; vom 12. Februar 2018 - 1 WDS-VR 12/17 -, Juris, Rn. 20; Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - Abdruck S. 4 f.; Beschluss vom 27. November 2012 - 2 EO 472/12 - Abdruck S. 4 f. und vom 30. November 2017 - 2 EO 880/16 -).
  • VG Arnsberg, 27.03.2014 - 2 L 240/14

    Ausschreibung und Besetzung des Dienstpostens eines Sachbearbeiters zur

    vgl. auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 1 B 691/13, IÖD 2014, 50, und vom 13. Oktober 2009 - 6 B 1232/09 -, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 4 S 2153/13 -, IÖD 2014, 62; SächsOVG, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 B 347/13 -, juris; ThürOVG Beschluss vom 27. November 2012 - 2 EO 472/12 -, ThürVBl.
  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

    Bei einer Bewährung der Beigeladenen auf dem höherwertigen Dienstposten wäre es mit dem Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren, wenn man diesen Erfahrungsvorsprung bei der späteren, neuen Auswahlentscheidung nicht berücksichtigen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 14-16; OVG Berlin, Beschl. v. 14.4.2014, 7 S 19.14, juris Rn. 4; OVG Weimar, Beschl. v. 27.11.2012, 2 EO 472/12, juris Rn. 5 f.).
  • VG Weimar, 10.08.2016 - 1 E 289/16

    (Kein) Anordnungsanspruch auf statusrechtliche Übertragung eines

    In diesen Fallkonstellationen verbleibt es mangels anderweitiger genügender Anhaltspunkte bei der Festsetzung des Auffangstreitwerts nach § 52 Abs. 2 GKG bleibt (vgl. OVG Weimar, Beschl. vom 14.04.2010 - 2 VO 784/07 -, Beschl. vom 27.11.2012 - 2 EO 472/12 -, juris).
  • VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16

    (Kein) Anordnungsanspruch auf statusrechtliche Übertragung eines

    In diesen Fallkonstellationen verbleibt es mangels anderweitiger genügender Anhaltspunkte bei der Festsetzung des Auffangstreitwerts nach § 52 Abs. 2 GKG bleibt (vgl. OVG Weimar, Beschl. vom 14.04.2010 - 2 VO 784/07 -, Beschl. vom 27.11.2012 - 2 EO 472/12 -, juris).
  • OVG Thüringen, 24.04.2014 - 2 EO 269/13

    Konkurrentenstreit um die Übertragung eines Dienstpostens

    Ein Erfahrungsvorsprung ist anzunehmen, wenn die Verwendung auf dem Dienstposten mehr als sechs Monate dauern wird (vgl. Beschluss des Senats vom 27. November 2012 - 2 EO 472/12 - Juris m. w. N.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Februar 2013 - 6 B 1369/12 - und Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 B 347/13 - jeweils Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht